Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEIN
Mit dem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung der Bergbahnen Adelboden-Lenk AG, nachfolgend „BALAG“ genannt, anerkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Tarifbedingungen. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen. Davon abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn sie beiderseitig, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

2. TARIFBESTIMMUNGEN
Ausweispflicht und Missbrauch
Alle Tickets sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: Punktekarte).
Bei Tickets ab einer Laufzeit von 9 Tagen werden die persönlichen Angaben des Inhabers erfasst (Anrede, Vorname, Nachname, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, Telefon und Referenzfoto). Im Gebiet werden an den Zutrittslesern Kontrollfotos erstellt, welche intern für die Verkehrskontrolle abgespeichert werden. Diese Kontrollfotos werden nicht veröffentlicht und dienen einzig der Überprüfung der rechtmässigen Verwendung der Tickets (persönlich, nicht übertragbar). Beachten Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen.
Handlungen eines Gastes in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern und/oder die Transportunternehmungen am Vermögen oder anderen Rechten zu schädigen, gelten als Missbrauch. Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Ticket oder ein Beleg unbefugt erstellt, geändert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst manipuliert wurde oder Radierungen aufweist.
Missbräuchlich verwendete, gefälschte bzw. gesperrte Tickets werden eingezogen. Ein ordentliches Tagesticket muss erworben werden. Im Falle eines Missbrauchs wird überdies ein Zuschlag von CHF 100.00 erhoben. Bei Fälschung beträgt dieser Zuschlag CHF 200.00. Wer die bereits erwähnten Beträge nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Andernfalls kann der Gast des Skigebiets verwiesen werden. Bei Bestellung einer Sicherheit hat die Zahlung innert drei Tagen zu erfolgen. Ansonsten wird der Fall der Geschäftsstelle weitergeleitet und weitere Gebühren können erhoben werden. Der unvollendete Versuch einer missbräuchlichen Benützung hat dieselben Folgen.
Zivil- und Strafrechtliche Verfolgung bleiben vorbehalten.
 
Gültigkeit der Tickets
Die Tickets berechtigen zur Nutzung der erworbenen Angebote, Transportanlagen und/oder Abfahrten der Unternehmung.
Erworbene Tickets können nur im gewählten Gültigkeitszeitraum eingelöst werden. 1-Tagestickets sind bis Betriebsschluss der Unternehmung, jedoch max. bis 18.00 Uhr gültig. Sofern nicht anders vermerkt ist, gelten für Abendveranstaltungen sowie Anlässe ausserhalb der Betriebszeiten andere Bestimmungen.
Sämtliche Mehrtageskarten sind grundsätzlich linear (aufeinanderfolgende Tage) und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind die Wahl-Mehrtageskarten 5 von 7 Tagen und 10 von 14 Tagen, bei welchen der Gast innerhalb einer bestimmten Gültigkeitszeitraum selber über die Nutzung entscheidet. Ungebrauchte Tickets werden nicht rückvergütet oder auf die nächste Saison übertragen.
 
Preise
Alle Preise werden in Schweizer Franken und inkl. MWST angegeben. Ticket und Retourgeld sind umgehend zu kontrollieren. Spätere Rückforderungen oder Einwände können nicht berücksichtigt werden.
 
Depot Key Card
Zuzüglich zu den Preisen der Tickets wird ein Depot von CHF 5.00 für den Datenträger (KeyCard)  verrechnet. Bei Rückgabe des Datenträgers wird die Depotgebühr zurückerstattet. Ein defekter Datenträger wird gegen eine Bearbeitungsgebühr plus das erneute Depot von CHF 5.00 ersetzt.
 
Altersklassen
Die Preise sind nach folgenden Altersklassen gestaltet:
  • Kleinkinder unter 6 Jahren fahren gratis
  • Kinder ab dem 6. Geburtstag bis und mit 15 Jahre
  • Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis und mit 19 Jahre
  • Erwachsene ab dem 20. Geburtstag
  • Seniorinnen ab dem 64. Geburtstag
  • Senioren ab dem 65. Geburtstag
Stichtag ist immer das Geburtsdatum beim Kauf des Tickets.
 
Familien
Familien können für bestimmte Angebote bei gleichzeitigem Kauf von mindestens 2 Tickets ermässigte Familientarife erhalten. Dabei muss mindestens 1 zahlendes Kind von 6-15 Jahren enthalten sein.
 
Gruppen
Gruppen können für bestimmte Angebote ermässigte Gruppentarife erhalten. Als Gruppe (organisierte und zum Voraus angemeldete Schulen, Vereine, Clubs usw.) gilt, wenn gleichzeitig mindestens 10 zahlende Personen ein Abonnement kaufen (gilt nicht für Saisonabonnemente und Wahlabonnemente). Eine Anmeldung bis 12 Uhr am Vortag ist zwingend notwendig.
 
Ticketverlust, Umtausch, Rückerstattung
Erworbene Tickets und Online Voucher können weder zurückgegeben noch umgetauscht werden. Werden verlorene Mehrtageskarten (ab 4 Tagen) oder Saison-abonnemente nicht mehr gefunden, werden sie nur gegen Vorweisung der Kaufquittung (Sperrnummern-Beleg) ersetzt. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00 sowie das Depot eines neuen Datenträgers von CHF 5.00 werden erhoben.
Keine Rückerstattungen bei Betriebseinstellung
Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung seines bereits Geleisteten.
Rückerstattungen bei Unfall oder Krankheit
Tickets und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Tickets oder Abonnemente umgetauscht werden.  Bei Krankheit oder Unfall kann eine anteilsmässige Rückerstattung (für Abonnemente ab 2 Tagen) nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses vorgenommen werden. Eine Bearbeitungsgebühr kann abgezogen werden. Massgebend sind die Daten des Arztzeugnisses sowie der letzten Verwendung. Das spätere dieser beiden Daten ist für die Rückvergütung massgebend. Begleitpersonen erhalten keine Rückerstattung. Falls die Abonnemente nach Krankheit/Unfall nochmals benutzt werden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.

3. ONLINEKAUF VON TICKETS
Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung
Die auf der Website und im Webshop angebotenen Preise stellen eine Offerte zur Abgabe eines Kaufangebotes dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zum Einkauf in unserem Webshop sind nur Personen ab dem 18. Lebensjahr berechtigt.
Die Onlinebestellung via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches das Unternehmen innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail annehmen kann, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung, gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande.
Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Tickets von der Unternehmung zur Verfügung gestellt. Die Zahlung erfolgt als Vorauskasse mit Kartenzahlung.
 
Auslieferung von Vouchern und Kaufbestätigungen
Die entsprechenden Vouchers/Kaufbestätigungen werden kostenlos via E-Mail versendet und müssen vom Kunden selbst ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden. Die Vouchers/Kaufbestätigungen sind bei Bedarf dem Bahn- oder Kassenpersonal in Papierform oder in elektronischer Form vorzuweisen.
Sollte der entsprechende Voucher dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei uns gutgeschrieben wurde, so erlischt die Gültigkeit des entsprechenden Tickets bis zur vollständigen Bezahlung und die Unternehmung ist berechtigt, die im Voucher verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.
Der Kunde trägt in jedem Fall die Verantwortung für den Schutz seiner Bezugsberechtigungen (Voucher) vor Diebstahl oder unzulässiger Vervielfältigung. Er muss beachten, dass unpersönliche Leistungen demjenigen zugesprochen werden, der als erster das gültige Dokument vorweist. Der nachträgliche Nachweis, dass der Vorweisende nicht mit dem Besteller/Kunden identisch ist, ist für die Unternehmung unbeachtlich.
 
Annullationen
Die mit der Bestellung des Warenkorbs erworbenen Leistungen können nicht annulliert oder rückgängig gemacht werden.

4. ONLINEKAUF VON GUTSCHEINEN
Vertragsabschluss, Zahlung und Lieferung
Die auf der Website angebotenen Gutscheine stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive etwaiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Onlinebestellung eines Gutscheins via Internet stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, welches die BALAG innerhalb von 48 Stunden durch eine Auftragsbestätigung via E-Mail annehmen kann, wodurch der Kaufvertrag zustande kommt. Erfolgt innerhalb der vorangeführten Frist keine Auftragsbestätigung, gilt das Kaufangebot als abgelehnt und es kommt kein Kaufvertrag zustande.
Nach dem Zahlungseingang des aufgrund des geschlossenen Kaufvertrages geschuldeten Entgeltes werden die gekauften Gutscheine von der BALAG zur Verfügung gestellt. Die Zahlung erfolgt als Vorauskasse gegen Rechnung oder mit Kreditkartenzahlung. Die bezahlten Gutscheine werden kostenlos via E-Mail versendet und können vom Kunden selbst ausgedruckt werden. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, werden die Gutscheine aber auch im Falle einer Bezahlung derselben mit Kreditkarte oder Vorauskasse per Post versendet. Für den Versand von Gutscheinen per Post fallen zusätzliche Versandkosten an. Für eine allfällige Verspätung der Zustellung auf dem Postweg wird keine Haftung übernommen. Sollte der online bestellte Gutschein dem Besteller bereits übermittelt worden sein, noch bevor das hierfür zu leistende Entgelt bei der BALAG gutgeschrieben wurde, so erlangt der Gutschein bis zur vollständigen Bezahlung keine Gültigkeit, und die BALAG ist berechtigt, die im Gutschein verbrieften Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür geschuldeten Entgeltes zurückzuhalten.

Gutscheine
Bei den Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von der BALAG mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste im Gutschein-Management-System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Barcode wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von der BALAG abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.
Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens der BALAG, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob der entsprechende Barcode wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so wird ein neuer Gutschein mit dem Restwert generiert. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Die BALAG ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte die BALAG aus irgendeinem Grund schließen oder aufgeben müssen, so verfallen die Online-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf die BALAG als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.
Gültigkeit, Gültigkeitsdauer
Wertgutscheine haben kein Ablaufdatum. Sämtliche anderen Gutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und ein Jahr ab dem im Gutschein aufgeführten Ausstellungsdatum gültig. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.
 
Barablöse, Rechnungslegung
Eine Barablöse des Gutscheins bzw. des mit diesem verbrieften Wertes ist nicht möglich. Die Ausstellung einer mehrwertsteuerkonformen Rechnung mit entsprechendem Steuernachweis kann erst zum Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins und somit der tatsächlichen Leistungserbringung erfolgen.
 
Umtausch, Rücktrittsrecht
Gutscheine, die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung an uns retour. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts-(Wiederrufs-)erklärung innerhalb von 14 Tagen bei der BALAG eingeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch die BALAG geleistet werden.

5. SICHERHEITSGARANTIE UND DATENSCHUTZ BEI KÄUFEN UND BESTELLUNGEN
Der Käufer oder Besteller von Produkten oder Dienstleistungen (online und offline) erteilt seine Zustimmung, dass die im Rahmen eines Kaufes oder einer Bestellung erhobenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Leistungen automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet sowie an die zur Erfüllung dieser Leistungen zuständigen Dritten wie insbesondere die Leistungsträger übermittelt werden.
Ihre Sicherheit hat höchste Priorität. Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Bank-Clearingnummer, Kontonummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL-Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien übertragen. Damit kann kein Unbefugter Ihre eingegebenen Daten während der Übertragung lesen. Ihre Angaben werden von uns automationsunterstützt verarbeitet.
Der Schutz der Persönlichkeit und die korrekte Bearbeitung Ihrer Personendaten ist der BALAG ein grosses Anliegen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzbestimmungen.

6. TRANSPORT UND ABFAHRTEN
Öffnungszeiten der Anlagen und Abfahrten
Die Abfahrten sind während der Betriebszeit der Transportanlagen bis erfolgter Schlusskontrolle geöffnet, soweit sie nicht ausdrücklich gesperrt werden (z.B. wegen Lawinengefahr). Die Öffnungszeiten der Anlagen und Abfahrten können jederzeit angepasst werden.
Die Benutzung geschlossener oder gesperrter Anlagen und Abfahrten ist untersagt. Ausserhalb der Betriebszeit muss die verkehrssicherungspflichtige Unternehmung die Abfahrten unterhalten und vor allem die Pisten maschinell herrichten (präparieren) können. Die Abfahrten sind geschlossen und damit gesperrt und vor keinen Gefahren wie Lawinensprengungen oder Pistenmaschinen mit Seilwinden gesichert (LEBENSGEFAHR!). Die Zeiten der letzten Pistenkontrolle sind zu beachten.
Die Pistenmarkierungen sind zu beachten. Die Pistenmarkierungen werden mit farbigen Pfosten signalisiert. Die Grundfarbe der Pfosten signalisiert den Schwierigkeitsgrad der Piste (blau, rot, schwarz). Der Pistenverlauf wird mit zusätzlichen orangefarbenen Markierungen am Pfosten (links 30cm, rechts 100cm) und angebrachten Richtungspfeilen (links ?, rechts ?) signalisiert.
 
Mindestalter und Mindestgrössen
Kinder kleiner als 1.25 m dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sesselbahnen benützen (SKUS 2012: Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten. Artikel V.).
Für die Benutzung von weiteren Angeboten sind die jeweiligen spezifischen Bestimmungen (Verhaltensregeln, Mindestalter, Grösse, Gewicht etc.) zu beachten.
 
Ausschluss vom Transport
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
  • Betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen.
  • Sich ungebührlich benehmen.
  • Die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.
Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.
Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
  • Sich rücksichtslos verhalten hat.
  • Einen lawinengefährdeten Hang befahren hat.
  • Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat.
  • Sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.
     
Bestimmungsgemässer Gebrauch der Abfahrten und Fahrgeräte
Die Abfahrten sind für Skifahrer und Snowboarder sowie für Benutzer von Abfahrtsgeräten mit vergleichbarer Verwendung in aufrechter Stellung bestimmt. Behinderte mit Abfahrtsgeräten in sitzender Stellung wie Mono- und Dualskibob, Uni- Dual- und Tandemski, usw., können zur Benützung der Abfahrten zugelassen werden, wenn sie fähig sind, die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder zu befolgen und ihre Begleitpersonen entsprechend ausgebildet sind. Schlittler, Langläufer, Mountainbiker, Fussgänger, Schneeschuhläufer, Hunde, usw. gehören nicht auf die Abfahrten. (SKUS 2012: Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten. Artikel IV.)
Bzgl. den Regeln resp. Vertragsbedingungen zum Gebrauch der Fahrgeräte weisen wir auf den Mietvertrag hin, welcher bei der Abgabe der Geräte zur Unterschrift abgegeben wird.
 
Ordnungs- und Sicherheitsdienst
Benutzern von Transportanlagen und Abfahrten, welche sich den Anordnungen der Sicherheitsverantwortlichen widersetzen und Signale missachten, kann der Fahrausweis entzogen werden. Benutzer, welche durch rücksichtslose und unbeherrschte Fahrweise eine oder mehrere andere Personen erheblich gefährden, können bei der Polizei oder beim Untersuchungsrichter wegen Störung des öffentlichen Verkehrs im Sinne von Art. 237 des Schweiz. Strafgesetzbuches angezeigt werden. Rücksichtslos ist es unter anderem, wenn Variantenfahrer oder Freerider in Missachtung von Lawinenwarnleuchten lawinengefährdete Hänge befahren, und dadurch das Leben oder die Gesundheit von Personen erheblich gefährden, welche sich auf Pisten, Abfahrtsrouten, Sonderanlagen oder Wegen aufhalten. Bei Gefährdung von Bahn- und Liftanlagen sind überdies die Art. 238 und 239 des Schweiz. Strafgesetzbuches anwendbar. (SKUS 2012: Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten. Artikel XIII.)
 
Rettungskosten bei Unfall
Verunfallt der Kunde im Gebiet der Unternehmung und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden bei einer ordentlichen Rettung ein Betrag von maximal CHF 260.00 exkl. MWST zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Muss eine Rettung ausserhalb der markierten Pisten erfolgen, fallen höhere Kosten an. Kosten Dritter (Helikoptertransporte, Arzt, Alpine Rettung usw.) sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden.

7. HAFTUNG UND GERICHTSSTAND
Soweit zulässig wird die Haftung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.  Für sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.  Gerichtsstand ist Thun, Schweiz.
 
Adelboden 30. August 2018